Internationale Familienmediation
Leitfaden Kapitel
Familienmediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem Familienmitglieder/innen einem Konflikt – meistens die Eltern – mithilfe eines unparteiischen Mediators einen Weg finden, sich konstruktiv miteinander auseinanderzusetzen. Ziel ist es, den Konflikt durch Kommunikation und Austausch beizulegen und Lösungen zu finden, mit denen alle betroffenen Familienmitglieder einverstanden sind.
In der internationalen Familienmediation werden Familienkonflikte bearbeitet, die einen Bezug zu mindestens zwei Staaten haben. Zum Beispiel kann sich dieser Bezug daraus ergeben, dass ein Elternteil nach der Trennung in ein anderes Land umzieht oder umziehen möchte.
Das Hauptaugenmerk der Mediation liegt auf den Bedürfnissen der Kinder. Es sollen Lösungen gefunden werden, die dem Kindeswohl dienen und die Rechte der Kinder gewährleisten, wie sie im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes niedergelegt sind.
Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Der/die Mediator/in führt zunächst Einzelgespräche mit den Eltern, damit er oder sie einschätzen kann, ob eine Mediation in ihrem Fall geeignet ist und ob beide bereit sind, sich auf das Verfahren einzulassen. Während der Mediation suchen, prüfen und formulieren die Eltern gemeinsam Vorschläge mit dem Ziel, diese in einer Vereinbarung niederzulegen. Da sie selbst alle Entscheidungen treffen, liegt das Ergebnis der Mediation in ihrer Hand.
Die Beteiligten können die Mediation jederzeit unterbrechen oder beenden, wenn sie mit deren Ablauf nicht einverstanden sind.
Allen Beteiligten wird empfohlen, sich von einem unabhängigen Rechtsbeistand beraten zu lassen. Dieser sollte die getroffenen Abmachungen überprüfen, bevor sie in einer üblicherweise als „Mediationsvereinbarung“ bezeichneten Vereinbarung festgehalten werden. Eine Mediationsvereinbarung kann auch „Einigungsprotokoll“, „Einigungsvertrag“, „Einigungs-Memorandum“, „Vereinbarungsentwurf“ oder „Einigungsentwurf“ heißen.
Die Beteiligten können ihrer Mediationsvereinbarung auch rechtliche Wirkung verleihen, indem sie sie durch ein Gericht oder einen Notar beurkunden lassen.
Was während der Mediation besprochen wird, bleibt streng vertraulich. Eine Ausnahme bilden die (seltenen) Fälle, in denen während der Mediation eine Gefahr für das Wohl des Kindes oder für einen der anderen Beteiligten bekannt wird. Der Inhalt der Vertraulichkeitsregelungen kann von Land zu Land unterschiedlich sein.
Statt eine klare Entscheidung zugunsten des einen oder anderen Elternteils zu treffen, berücksichtigt die Mediation die Interessen aller Familienmitglieder.
Während einer internationalen Familienmediation können alle Beteiligten ihre Sorgen und Gefühle sowie ihre materiellen und sonstigen Bedürfnisse in einem geschützten Umfeld zur Sprache bringen. Sie können dies nacheinander tun und ohne unterbrochen zu werden. Damit eine Einigung erzielt werden kann, unterstützt der/die Mediator/in die Beteiligten dabei, ihre Sorgen und Bedenken in Worte zu fassen und möglichst konstruktiv zu formulieren, was ihnen am meisten am Herzen liegt.
Mitunter stehen Familienkonflikte im Zusammenhang mit unterschiedlichen kulturellen oder religiösen Traditionen der Beteiligten. Und manchmal besteht ein Gegensatz zwischen den kulturellen Gepflogenheiten in einem Land und den Gesetzen eines anderen Landes, in das ein Elternteil umgezogen ist. In solchen Fällen kann internationale Familienmediation die Parteien unterstützen, eine Lösung zu finden, die diese Gegensätze überbrückt.
Mediatoren/innen können freiberuflich oder für bestimmte Organisationen arbeiten. Die Mediatoren/innen sind ihrem Berufsethos und einem professionellen Verhaltenskodex verpflichtet, die sie zu jeder Zeit einzuhalten haben. Zwingend ist, dass sie neutral sind. Sie sollten eine spezielle Ausbildung absolviert haben, die alle Bereiche abdeckt, die für die Mediation relevant sind: Recht, Kommunikations- und Verhandlungstechniken sowie psychosoziale Aspekte von Familienkonflikten. In vielen Staaten müssen professionelle Mediatoren/innen von den zuständigen Behörden offiziell anerkannt sein, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen.
In Ländern, in denen es keine anerkannte Mediatorenausbildung gibt, müssen Mediatoren Personen sein, die für ihre Fähigkeiten als Vermittler, das heißt, für ihre Erfahrung bei der Lösung von Konflikten und für ihre sozialen Kompetenzen bekannt sind. In jedem Fall müssen sie unparteiisch sein. In Fällen mit Auslandsbezug müssen diese Mediatoren mit spezialisierten Mediatoren sowie mit Verwaltungs- und Justizbehörden zusammenarbeiten.
Die Kosten einer Mediation sind unterschiedlich. Sie kann sogar kostenlos sein, wenn sie z.B. von einer Behörde oder (staatlich geförderten) Institution angeordnet, bzw. durchgeführt wird. In manchen Fällen werden die Kosten für eine Mediation auch von der Prozesskostenbeihilfe abgedeckt.
Selbständige Mediatoren/innen verlangen in der Regel ein Honorar, das normalerweise auf beide Elternteile gleichmäftig oder im Verhältnis zu den jeweiligen Einkommen aufgeteilt wird. Die Zahlungsmodalitäten werden gemeinhin zu Beginn des Mediationsverfahrens besprochen und vereinbart.
Mediation beruht auf Freiwilligkeit, Vertrauen und dem Engagement aller Beteiligten. Sie kann folglich nicht durchgeführt werden, wenn eine der Parteien nicht mitmachen möchte.
Das Gleiche gilt, wenn ein Beteiligter versucht, Druck auf den anderen auszuüben oder wenn sich ein Beteiligter von dem anderen eingeschüchtert fühlt. Hat er/sie zum Beispiel große Angst und sieht sich selbst in Anwesenheit des Mediators/der Mediatorin außerstande, seine/ihre Meinung zu sagen, ist Mediation entweder nicht möglich oder muss in einem anderen Umfeld stattfinden. Ebenso kann ein allzu großes Ungleichgewicht zwischen den Partnern eine Mediation ausschließen.